Organisation
Schulzeiten & Ferienbetreuung
Zeiten
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:30 bis 17:00 Uhr
- Ankommen bis 8:15
- Mittagessen um 13:00
- Abholen/gehen zwischen 13:00 und 14:00 oder ab 16:30
Nachmittagsbesuche:
- in der Vorschulstufe und der 1. Schulstufe mindestens einmal pro Woche (in Form eines gemeinsamen Projekttages)
- in der 2. Schulstufe an mindestens 2 Nachmittagen pro Woche
- ab der 3. Schulstufe an mindestens 3 Nachmittagen pro Woche
Alles darüber hinaus ist natürlich erwünscht, die Kosten bleiben dabei gleich.
Die Ferienzeiten entsprechen dem Ferienkalender für Tirol. Eventuelle Fenstertage: siehe Termine.
Kosten- & Schulgebühren
Grundsätzliches zur Finanzierung
Die KAI wird vom gemeinnützigen Verein BreKi-Brennpunkt Kinder getragen.
Da die finanzielle Gleichstellung der freien Schulen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene noch nicht gewährleistet ist, ist der Erhalt und Betrieb der Schule größtenteils aus Elternbeiträgen zu leisten.
Aufnahme
Prinzipiell nehmen wir Kinder in unsere Schule auf, von denen wir den Eindruck haben, dass wir ihren Entwicklungsbedürfnissen bestmöglich gerecht werden und deren Eltern die Zusammenarbeit mit uns wünschen.
Interessens-Meldungen bitte schriftlich, am besten per e-mail mit dem Namen des Kindes im Betreff.
Schulgebühren
- Die KAI versteht sich als Ort des Miteinanders.
Solidarität, Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind wichtige Grundlagen für gesunde Entwicklungen. - Unser Anspruch ist es, die KAI für Kinder aus allen Vermögensverhältnissen zugänglich zu machen.
Die Höhe des jeweiligen Schulgeldes wird daher in einem persönlichen Gespräch geklärt.Richtwert: € 480,00 (12-mal pro Jahr) für die Ganztagsschule bis 17:00 und 4 Wochen Sommerferienbetreuung
- Beitrag für Mittagessen, Investitionen und Erhaltung: € 100,00 (12-mal pro Jahr)
- Projektbeitrag max. € 100,00 pro Semester
- Für die Eltern entsteht keine Verpflichtung zur Mithilfe.
Sie können sich jedoch gerne als Expert:innen ihres Fachs oder ihres Hobbies einbringen und unsere Lernwelt mit ihrem Know-How bereichern. - Bei Bedarf können folgende Geschwister-Rabatte vereinbart werden:
ab dem 2. Kind entfällt der Essens- und Investitionsbeitrag für alle Geschwister. - Eine einmalige Einschreibgebühr ist vorgesehen und wird individuell vereinbart. Bei einem eventuellen Ausscheiden während des ersten Jahres wird die Einschreibgebühr anteilsmäßig rückerstattet.
Verantwortungsstruktur
Eine Schule muss auch darin Vorbild sein, dass sie selbst mit dem gleichen Ernst lernt und an sich arbeitet, wie sie es den Kindern zu vermitteln beabsichtigt. Sie muss sich ständig weiterentwickeln, sich selbst dabei aber treu bleiben. Ihre Arbeit ist nie „fertig”, weil stets mit wandelnden Bedingungen, Anforderungen und Fragen konfrontiert wird, für die passende Lösungen und Antworten gefunden werden müssen.
Die Herangehensweise beim Finden dieser Antworten zeichnet die Qualität der Arbeit aus. Dafür sind zwei Dinge erforderlich: Die Bedingungen zu schaffen, um Neues ausprobieren zu können und die Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen. Hinzu kommen genaue Beobachtung, Reflexion, Kritikfähigkeit, Kommunikation und Umsetzung der erworbenen Erkenntnisse.
An der Kinderakademie wird Demokratie gelebt. Um einen lebendigen Prozess zu ermöglichen, ist eine Verantwortungsstruktur notwendig. Wichtig ist dabei, dass niemand in seiner Arbeit behindert wird, aber jede/r Rechenschaft für das eigene Handeln ablegen muss.
Schulpartnerschaft
Sie haben keine direkte Entscheidungsgewalt innerhalb der Schule.
Sie haben das Recht, in Bezug auf jede mit der Schule verknüpfte Situation eine Aufklärung vom Lehrpersonal einzufordern. Wenn die Lehrpersonen dieser Aufforderung nicht befriedigend nachkommen, gibt es die Möglichkeit, eine Aufklärung von der Schulleitung zu einzufordern. Sowohl die Lehrpersonen als auch die Schulleitung dürfen diese Aufklärung nur verweigern, wenn dafür fundierte Gründe vorliegen.
In diesem Falle können Sie sich an den Vereinsvorstand wenden und überprüfen lassen, ob das Lehrpersonal und/oder die Schulleitung ausreichend nachvollziehbare Begründungen für das eigene Tun liefern können.
Elternvertreter:innen werden am ersten Elternabend jeden Schuljahres von den anwesenden Eltern gewählt. Im Falle einer Verhinderung kann die eigene Stimme auch schriftlich einem anderen Elternteil übertragen werden.
Innerhalb ihres Arbeitsbereiches sind Lehrpersonen und Betreuer:innen für die Situation der Kinder verantwortlich.
Sie haben die Möglichkeit, die Situation der Kinder innerhalb der Zielsetzung der Schule zu gestalten.
Sie haben auch das Recht, die Eltern um Aufklärung zu bitten.
Außer der Schulleitung ist es keiner der oben genannten Gruppen erlaubt, in den Verantwortungsbereich der Lehrpersonen oder Betreuer:innen einzugreifen. Im Falle eines Eingriffes hat die zuständige Person die Möglichkeit, sich an den Vorstand zu wenden, um überprüfen zu lassen, ob der Eingriff berechtigt war. Die Entscheidung des Vorstandes ist bindend.
Sie unterstehen der verantwortlichen Lehrperson.
Die Schulleitung hat die Möglichkeit, Aufklärung von den Lehrpersonen, Gastlehrer:innen und Eltern zu fordern.
Gleichzeitig muss auch Rechenschaft ablegt werden, wenn diese von anderen gefordert wird.
Die Schulleitung hat auch die Möglichkeit, unmittelbar in jede Situation einzugreifen.
Entscheidungen der Schulleitung können nur vom Vereinsvorstand aufgehoben werden.
Zu den Aufgaben des Vereinsvorstandes gehört die Festlegung der pädagogischen Zielsetzung und die Finanzplanung der Projekte.
Der Vorstand wählt die Schulleitung und die unterrichtenden Lehrpersonen bzw. externen Expert:innen, so wie der Vorstand wiederum von den Vereinsmitgliedern gewählt wird.
Der Vereinsvorstand kann von den anderen beteiligten Gruppen im Konfliktfall (mangelnde oder unzureichende Rechtfertigung durch andere Gruppe) kontaktiert werden und muss sich mit den vorgebrachten Situationen befassen. Die in der Folge gefällten Entscheidungen des Vorstandes sind für die Schulleitung, das Lehrpersonal, Betreuer:innen und Eltern bindend.
Da die Kinder unsere Zielgruppe sind, ist unsere Verantwortungsstruktur auf sie ausgerichtet.
Sie haben das Recht, Aufklärung vom Lehrpersonal und den Betreuer:innen zu verlangen – sollte diese nicht befriedigend ausfallen, haben sie die Möglichkeit, sich an die Schulleitung zu wenden.
Jährlich werden bei der Schülerversammlung die Schülervertretung und deren Stellvertretung gewählt, die jederzeit kontaktiert werden können, falls Kinder eventuelle Beschwerden nicht persönlich an die Lehrpersonen übermitteln wollen.
Ebenso werden jeweils zwei Eltern gewählt, die als zusätzliche Ansprechpersonen für die Schüler:innen fungieren.
In einem eigenen Briefkasten in der Schule können jederzeit anonyme Anliegen, Beschwerden etc. abgegeben werden.
Die Kinder haben auch das Recht, ein Gespräch zwischen den Eltern und ihnen im Beisein der Lehrerschaft oder Betreuung bzw. Gespräche zwischen allen beteiligten Gruppen zu veranlassen.
Ansonsten haben sie jederzeit die Möglichkeit, Veränderungsvorschläge an der Schulsituation anzubringen, die nur begründet abgelehnt werden dürfen.
Der Schutz und die Sicherheit, die durch klare Grenzen und Regeln entstehen, sind sehr wichtig für eine entspannte Atmosphäre. Diese Regeln werden im Vorfeld definiert.
Im Anschluss stehen sie zur Diskussion und können von den Kindern (bzw. Erziehungsberechtigten nach stattgegebenem Antrag an den Vorstand) mit qualifizierter Mehrheit abgeändert werden.
Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, den Kindern ein Verständnis für Demokratie, Verantwortung, Ethik, eine angemessene Kommunikationskultur und Gerechtigkeit zu vermitteln. Sich selbst mitgestaltend zu erleben, verdeutlicht die eigene Wirksamkeit und ist damit eine zutiefst demokratische Erfahrung.